Allgemeine Geschäftsbedingungen - Firu Design Inh. Miriam Huber
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen Firu Design (Inhaberin Miriam Huber, nachfolgend Firu Design) und dem Auftraggeber. Firu Design widerspricht ausdrücklich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung und Erstellung von Designs, sowie allen dazugehörigen Dienstleistungen.
2.2. Die Rechte der erbrachten Leistungen liegen vollständig bei Firu Design.
2.3. Die Design-Leistungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von Firu Design nicht verändert werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingung, ist Firu Design berechtigt eine Vertragsstrafe von 150% der eigentlichen Vergütung des Designs zu verlangen.
2.4. Die erforderlichen Nutzungsrechte werden für den jeweiligen Zweck schriftlich eingeräumt. Soweit ausdrücklich schriftlich nicht anders vereinbart ist, werden nur nicht ausschließliche Nutzungsrechte übertragen.
2.5. Firu Design bleibt in jedem Fall berechtigt, wenn nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten, die Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.6. Soll das Nutzungsrecht später auf andere Nutzungsarten erweitert werden, muss dies vorab schriftlich vereinbart werden und es fällt eine erneute angemessene Vergütung der Nutzungsgebühr an.
2.7. Firu Design behält sich das Recht ein, auf Veröffentlichungen und den Vervielfältigungsstücken der erbrachten Leistung als Urheber genannt zu werden. Wird das Recht auf Namensnennung durch den Auftraggeber verletzt, ist er Verpflichtet eine Vertragsstrafe wie in 2.3. genannt zu entrichten. Unberührt bleibt hier das Recht von Firu Design, bei genauer Schadensberechnung, eine höhere Schadenssumme geltend zu machen und die Vertragsstrafe entsprechend anzupassen.
2.8. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
2.9. Die Daten und Dateien welche bei der Erfüllung des Vertrages entstehen, verbleiben als Eigentum bei Firu Design. Firu Design ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien (insbesondere offene Dateien / Arbeitsdateien) an den Auftragsgeber herauszugeben. Ist eine Herausgabe gewünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vorab festgelegt werden, sowie gesondert zu vergüten.
2.10. Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung zum Auftraggeber über.
2.11. An den von Firu Design erbrachten Leistungen werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
3. Leistungsänderungen
Ergänzungen, Änderungen und Umarbeitungen werden nach Zeitaufwand der zuvor festgelegten Vergütung nach Zeitaufwand berechnet. Ist keine genaue Vergütung auf die Stunde festgelegt, wird der Zeitaufwand entsprechend dem aktuellen Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD berechnet.
4. Vergütung
4.1. Die Vergütung wird mit der Auftragserteilung vereinbart. Die Vergütung kann nach Zeitaufwand oder als Pauschalvergütung vereinbart werden. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand, wird in Zeiteinheiten von angefangenen 30 Minuten abgerechnet.
4.2. Die vereinbarte Vergütung, zuzüglich Leistungsänderungen, falls entstanden, werden mit Abnahme der Leistung fällig.
4.3. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers vor der Fertigstellung storniert, ist Firu Design berechtigt, den bis dahin angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
4.4. Bei einem Zahlungsverzug, ist Firu Design berechtigt ohne besonderen Nachweis, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.
4.5. Wird die Leistung in Teilen bezogen, ist bei der ersten Teillieferung ein Teil der Vergütung zu begleichen, dieser beträgt mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung. Eine Abweichung dieser Vereinbarung ist nur vorab in Schriftform möglich.
4.6. Bei der Vergütung handelt es sich um Nettobeträge, welche zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5. Abnahme der Leistungen, Mitwirkung und Verantwortung
5.1. Vom Auftraggeber oder von Dritten gelieferte Texte und sonstigem Content, wie beispielsweiße Bilder, liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Firu Design ist nicht verpflichtet, diese Daten auf deren Richtigkeit zu prüfen.
5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
5.3. Der Auftraggeber versichert für die Verwendung und Weitergabe aller von Ihm zur Verfügung gestellten Bilder, texte und weiterem Content berechtigt zu sein. Sollte der Auftraggeber entgegen der Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber, Firu Design von jeglichem Ersatzanspruch Dritter frei.
5.4. Der Auftraggeber übernimmt mit der Abnahme der Leistungen die Verantwortung von Text und Bild. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Leistungen von Firu Design ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Vertrag beinhaltet auch nicht die Prüfung der Kennzeichen-, Kennzeichnungsschutzrechtlichen oder sonstigen Schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Leistungen von Firu Design.
5.5. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel oder Beanstandungen der erbrachten Leistungen unabhängig welcher Art unverzüglich aufzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung. Nach Ablauf der zwei Wochen, gelten die Leistungen als mängelfrei und entsprechend dem Vertrag als abgenommen.
5.6. Von Seiten des Auftraggebers erteilte Vorschläge und Anweisungen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen auch kein Miturheberrecht.
6. Haftung
6.1. Firu Design haftet soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart ist, gleich aus welchem Rechtsgrund nur in Fällen der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz, im Rahmen der Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist Firu Design nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten haftbar. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangene Gewinne und Folgeschäden aufgrund von Mängel, ist Firu Design ausgeschlossen.
6.3. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden für jeden einzelnen Schadensfall einen Betrag von 500,00 € nicht überschreitet.
6.4. Eine Haftung seitens Firu Design für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter entstehen, ist ausgeschlossen.
6.5.Firu Design übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Lizenzsoftware, Freeware oder Shareware.
6.6. Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
6.7. Firu Design wird von dem Auftraggeber von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte gegen uns wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Haftung oder die Verantwortung trägt, frei. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechnungsverfolgung.
6.8. Für Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen, sowie Dienstleistungen, welche vom Auftraggeber freigegeben wurden, entfällt unsere Haftung.
6.9. Firu Design schließt eine Haftung aus, wenn Fehler an Dateien, Daten, Datenträgern, Designs und Layouts beim Import in das System des Auftraggebers entstehen.
6.10. Der Transport von Dateien, Daten, Datenträgern, Designs und Layouts online, sowie das Versenden der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf eigene Gefahr und auf Rechnugn des Arbeitgebers.
6.11. Firu Design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit, sowie für die Neuheit des Produktes.
7. Schlussbestimung
7.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung an Firu Design übermittelte Daten, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes von Firu Design elektronisch gespeichert werden.
7.2. Zwischen dem Auftraggeber und Firu Design gilt für diese Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist die deutsche Sprache.
7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Der Auftraggeber, sowie Firu Design verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine rechtswirksame, dem verfolgten Zweck dienliche Bestimmung zu ersetzen. Mündliche oder stillschweigend gegebene Zusagen, die im Gegensatz zu diesen Bedingungen stehen, sind unwirksam.
7.4. Sollten Änderungen an den Bestimmungen vorgenommen werden, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.